WIPO-Konferenz verabschiedet historischen Vertrag zur Beendigung der Büchernot

Im Newsletter DBSV-Direkt, Ausgabe Nr. 27-13, wurde heute folgende sehr erfreuliche Meldung für Blinde und Sehbehinderte veröffentlicht:

„Darauf haben blinde und sehbehinderte Menschen in der ganzen Welt lange gewartet – lesen Sie die folgende erfreuliche Meldung des DBSV-Referenten für internationale Zusammenarbeit, Hans Kaltwasser.

Nach schwierigen Verhandlungen haben die mehr als 600 Delegierten der diplomatischen Konferenz der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Marrakesch in der vergangenen Woche einen neuen Vertrag beschlossen, der für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken verbessert. Damit findet eine seit fünf Jahren von der Weltblindenunion (WBU) und Europäischen Blindenunion (EBU) geführte und vom DBSV aktiv unterstützte Kampagne ihren erfolgreichen Abschluss, deren Ziel die Beseitigung der „Büchernot“ ist.

Das neue WIPO-Abkommen verpflichtet die Vertragsparteien dazu, im jeweiligen nationalen Urheberrecht eine Regelung zugunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen vorzusehen, die die Vervielfältigung und Weitergabe von Werken in einem barrierefreien Format erlaubt. Einer Einwilligung der Rechteinhaber bedarf es hierzu nicht. Solche Regelungen gibt es bereits heute in 60 Mitgliederstaaten der WIPO. Sie gelten jedoch nur national und schließen bislang die Weitergabe über Landesgrenzen aus. Der neue Vertrag harmonisiert die urheberrechtlichen Beschränkungen und Ausnahmeregelungen weltweit, so dass die Blindenbüchereien ihre Bücherbestände künftig auch über Grenzen hinweg austauschen können. Selbst die Lieferung an einzelne Betroffene ist im Rahmen des neuen WIPO-Vertrages erlaubt. Auch blinde, seh- und lesebehinderte Menschen in Deutschland werden von den neuen Regelungen profitieren, weil z. B. der Zugriff auf Buchbestände in anderen Ländern leichter und rascher möglich wird.

In einer ersten Stellungnahme würdigte EBU-Präsident Wolfgang Angermann die Einigung in Marrakesch als historischen Schritt zur Beseitigung der Büchernot und ermahnte die Regierungen, jetzt zügig die Umsetzung des Vertrags anzugehen. „Der WIPO-Vertrag ist ein guter Vertrag. Er wird jedoch erst dann den Zugang blinder, seh- und lesebehinderter Menschen zu Büchern verbessern, wenn er ratifiziert und umgesetzt wird.“

Zur Ratifizierung des Vertrags ist die Unterzeichnung durch mindestens 20 WIPO-Mitgliedsstaaten erforderlich. Nach Einschätzung von Experten gilt dies als sicher, zumal mit dem neuen Abkommen einem langjährigen Wunsch vor allem der Entwicklungsländer entsprochen wird. Nähere Einzelheiten zu den WIPO-Verhandlungen und eine Einschätzung der neuen Regelungen finden Sie in Kürze unter:

http://www.buechernot.dbsv.org“

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